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Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Für ein Ehescheidungsverfahren nach deutschem Recht bedarf es mindestens eines Rechtsanwalts.

Einen Antrag auf Ehescheidung kann nur ein Rechtsanwalt wirksam beim Amtsgericht einreichen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass in dem Ehescheidungsverfahren beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind. Insbesondere wenn die Eheleute sich einig sind, dass sie geschieden werden wollen, genügt es, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, den Ehescheidungsantrag einzureichen. Zu beachten ist jedoch, dass der eine Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten vertreten kann. Ein Rechtsanwalt im Familienrecht ist immer der Anwalt einer Partei. Er kann nicht zugleich auch die Interessen der Gegenseite wahren.

Wenn die Eheleute sich über ihre Ehescheidung einig sind und alle sonstigen Konsequenzen ihrer Trennung und Scheidung bereits zuvor einvernehmlich geregelt haben, ist dies in aller Regel kein Problem. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte erklärt seine Zustimmung zum Scheidungsantrag der Gegenseite. Das Gericht prüft von Amts wegen, ob die Ehescheidungsvoraussetzungen vorliegen und entscheidet über die Ehescheidung.

Sollte der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte im Laufe des Ehescheidungsverfahrens doch noch Rechtsrat benötigen, kann er auch während des Verfahrens jederzeit noch einen Anwalt zurate ziehen.

Die Kosten, die durch die Beauftragung des Anwalts entstehen, trägt derjenige Ehegatte, der den Anwalt beauftragt hat. Da jedoch auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung immer mindestens ein Anwalt für ein Ehescheidungsverfahren benötigt wird, entscheiden häufig die Ehegatten, sich die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt hälftig zu teilen. Für die anfallenden Gerichtskosten gilt bereits von Gesetzes wegen, dass jeder der Ehegatten die Hälfte zu tragen hat.

Sofern neben der Ehescheidung noch Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten zu klären sein sollten, zum Beispiel Fragen des Unterhalts, des Vermögensausgleichs oder Fragen bezüglich der gemeinsamen Kinder, ist es häufig ratsam, dass jeder der Ehegatten sich anwaltlich beraten lässt. Für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Unterhalt, ist eine anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren dann sogar vorgeschrieben.

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