Bürozeiten: Mo. – Do. 9.00 – 17.00 Uhr | Fr. 9.00 – 14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Erbrecht | Ritter & Krause | Fachanwältinnen
Erbrecht | Ritter & Krause | Fachanwältinnen
Erbrecht | Ritter & Krause | Fachanwältinnen
Erbrecht | Ritter & Krause | Fachanwältinnen

Anwälte für Erbrecht in Lübeck

Das Erbrecht bildet einen eigenständigen Teil des Zivilrechts.
Erbschaftsfragen betreffen in erster Linie das Vermögen, aber eben auch die familiären Beziehungen.

Um im Erbfall eine geregelte und im Interesse des Erblassers gestaltete Erbfolge ohne Streit und Zerwürfnisse zu erreichen, ist eine Testamentsberatung sinnvoll. Individuelle Regelungen des Erblassers gehen den gesetzlichen Nachlassregelungen des BGB vor. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu planen. Allerdings gibt es im Gesetz Bestimmungen, die bedürftige Familienangehörige schützten sollen und damit zur Unwirksamkeit eines Testaments oder Erbvertrags führen können. Es ist daher geboten, die eigenen Vorstellungen für die Erbfolge durch eine rechtliche Beratung abzusichern.

Ebenso wichtig wie die Planung der eigenen Erbfolge ist die Vorsorge zu Lebzeiten. Sollten Sie, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, so benötigen Sie eine Person, die diese Aufgabe für Sie übernimmt. Wenn Sie hier nicht zuvor durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung eine Person Ihrer Wahl bestimmt haben, wählt das örtliche Betreuungsgericht eine Person aus. Dabei kommt nicht automatisch Ihr Ehepartner oder einer Ihrer Verwandten in Betracht, sondern es kann auch eine Ihnen bisher völlig unbekannte Person sein, die dann zukünftig für Sie entscheidet. Es ist ratsam, diese wichtigen rechtlichen und persönlichen Entscheidungen rechtzeitig einer Person zu übertragen, der Sie vertrauen. Ich berate Sie gern, worauf Sie bei Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu achten haben.

Mögliche Themen bei Erbschaftsfällen

Sollten Sie von einem Erbfall betroffen sein, biete ich Ihnen Unterstützung bei folgenden außergerichtlichen/gerichtlichen Tätigkeiten an:

  • Unterstützung des Erben im Erbfall (Was ist zu tun beim Todesfall eines nahen Angehörigen?)
  • Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
  • Feststellung des Umfangs des Nachlasses
  • Unterstützung bei der Beantragung des Erbscheins
  • Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen und ggf. deren Anfechtung
  • Geltendmachung von Erbansprüchen
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Unterstützung/Beratung bei der Erbschaftsausschlagung
  • Auffinden von Erben oder Miterben
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Erbschaftsfragen sind stets mit emotionalen Belastungen verbunden. Als Fachanwältin für Erbrecht kenne ich die Kraft der Emotionen, die Verhandlungen und Entscheidungen beeinflusst, und habe gelernt, diplomatisch darauf einzugehen.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z. B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen