Vor etlichen Jahren waren es insbesondere die zukünftigen Ehemänner, die noch kurz vor dem Hochzeitstag den Termin beim Notar vereinbarten für den Abschluss eines Ehevertrags, der häufig ihre Interessen im Fall des Scheiterns der Ehe wahren sollte.
Für Hochzeitspaare, bei denen mindestens einer der Eheleute einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist es auch heute noch empfehlenswert, mit einem Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf die Sicherheitsbedürfnisse beider Eheleute anzupassen.
Seit der Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2009 sollten heute jedoch insbesondere auch die Bräute den Gang zum Notar nicht scheuen – auch wenn es unromantisch ist. Die große Mehrheit der Ehen wird geschlossen, weil damit die Gründung einer Familie einhergehen soll. Und auch wenn inzwischen sich immer mehr Väter aktiv in die Betreuung und Versorgung der Kinder einbringen, so trifft es dennoch mehrheitlich die Mütter, die ihre Berufstätigkeit zeitweise unterbrechen, um sich für einige Jahre intensiv um die gemeinsamen Kinder zu kümmern.
Später dann wieder in den früheren Beruf zurückzukehren, eine Vollzeittätigkeit auszuüben oder wieder ein Gehalt zu erzielen, das den Lebensunterhalt sichert oder gar dem entspricht, dass erzielt worden wäre ohne die Unterbrechung der Berufstätigkeit, gestaltet sich in der Praxis nach wie vor sehr schwierig.
Sollte die Ehe dann auch noch scheitern, sehen die neuen gesetzlichen Bestimmungen vor, dass jeder der Ehegatten spätestens ab Rechtskraft der Ehescheidung für die Sicherung seines Lebensunterhalts selbst verantwortlich ist. Ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten besteht nur in Ausnahmefällen und nur noch für eine gewisse Zeit. Dies kann schnell dazu führen, dass ohne einen vorsorgenden Ehevertrag dann sogar staatliche Unterstützung beantragt werden muss. Um dieser Unsicherheit zu begegnen, empfiehlt es sich, bereits zum Zeitpunkt der Heirat gemeinsam zu überlegen, wie eine gerechte Unterhaltsregelung für beide Ehegatten aussehen sollte.
Auch für Ehepaare, bei denen kein Nachwuchs mehr geplant ist, insbesondere wenn sie sich in einer späteren Lebensphase finden, empfiehlt sich häufig der Abschluss eines Ehevertrags. Sollte zwischen den Eheleuten beispielsweise ein größerer Altersunterschied bestehen, passen die gesetzlichen Regelungen im Fall von Trennung und Scheidung nicht immer. Gleiches gilt, wenn die in Aussicht genommene Ehe mindestens für einen der Beteiligten nicht die erste Ehe ist oder wenn bereits Kinder aus einer früheren Beziehung zu berücksichtigen sind. Auch hier kann es dann erheblichen Regelungsbedarf geben.
Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Heirat geschlossen werden, sondern selbstverständlich auch noch während der Ehezeit. Der Abschluss eines Ehevertrags ist in jedem Fall günstiger als ein späterer Rechtsstreit, nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten.
Ob auch für Sie der Abschluss eines Ehevertrags ratsam ist, können wir gern gemeinsam in einem Beratungsgespräch klären und dann auch gegebenenfalls für Sie passende Regelungen erarbeiten.